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1. |
Der Verein erkennt einen Rassestandard
an. Dieser richtet sich nach den isländischen Vorgaben von 2002. |
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2. |
Hunde, die nicht dem Rassestandard entsprechen werden von der Zucht
ausgeschlossen. |
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3. |
Abstammungspapiere werden nur für Mitglieder ausgestellt. |
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4. |
In Zweifelsfällen wird eine vorläufige Geburtsbescheinigung
ausgestellt. |
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5. |
Die Hündinnen sind erst nach Vollendung des 2. Lebensjahres zur
Zucht zugelassen. |
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6. |
Nach erfolgreicher Bedeckung der Hündin muss mindestens ein Zeitraum
von 12 Monaten bis zur nächsten Bedeckung eingehalten werden (von
Decktag zu Decktag gerechnet). Die letztmalige Bedeckung muss vor dem
vollendeten 9. Lebensjahr erfolgen. |
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7. |
Vor erstmaliger Zuchtverwendung von Rüden und Hündinnen ist
ein formloser Antrag auf Zuchtzulassung beim Zuchtwart zu stellen. Dem
Antrag sind beizufügen:
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Ergebnis einer Augenuntersuchung durch einen anerkannten Tierarzt.
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Tierärztliche Bescheinigung über das Vorliegen eines korrekten
und vollständigen Scherengebisses mit Ausnahme von 2x P1 oder 1x
P1 und 1 anderer Prämolar oder 1x P1 und 1 Incisivi.
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Bei Rüden zusätzlich eine Bescheinigung über das Vorhandensein
beider Hoden.
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Fotos von der Seite und von vorn, die eine Beurteilung nach dem Rassestandard
erlauben. Im Zweifel muss der Hund vorgestellt werden.
Für
einen Zeitraum von 4 Jahren, beginnend mit dem 1.9.2006, gilt
folgender Zusatz:
-
Ergebnis
einer Untersuchung auf HD (Hüftgelenksdysplasie) durch einen
anerkannten Gutachter. Zur Zucht zugelassen sind Hunde mit den
HD-Graden HD-A1 bis HD-C1. Hunde mit HD-C2 erhalten eine
Zuchtzulassung für einen Wurf mit Nachzuchtkontrolle. Hunde die
mit HD-D und HD-E ausgewertet wurden, sind von der Zucht
ausgeschlossen.
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8. |
Zur Ausstellung der Papiere ist eine Deckbescheinigung des Rüdenbesitzers
und eine Wurfmeldung erforderlich. |
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9. |
Wurfmeldungen müssen innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt eingehen,
sonst wird eine Gebühr von € 5,- pro Welpe fällig. |
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10. |
Bei Wurfmeldungen, die später als 6 Wochen nach der Geburt eingehen,
wird ein Bluttest gefordert, um Papiere ausstellen zu können. |
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11. |
Die Welpen sind frühestens nach der vollendeten 8. Woche abzugeben.
Bei der Abgabe müssen die Welpen mit Mikrochip gekennzeichnet und
geimpft sein. Die Nummern sind zwecks Eintragung in die Papiere möglichst
früh an den Zuchtwart zu melden. |
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12. |
Die Tierschutzbestimmungen und das EU-Recht müssen eingehalten
werden. |
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13. |
Es sind maximal 8 Bedeckungen durch einen Rüden erlaubt. |
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14. |
Inzestverpaarungen (Eltern mit Kindern, Geschwister untereinander)
sind nicht erlaubt. |
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15. |
Züchter, die gegen die Bestimmungen des Tierschutzes handeln,
oder vorsätzlich mit erbkranken Tieren züchten oder gegen einzelne
Bestimmungen der Zuchtordnung verstoßen, können mit einer Zuchtsperre,
in schweren Fällen auch mit dem Ausschluss aus dem Verein bestraft
werden. Darüber entscheidet der Vorstand. |