Zuchtordnung


Zielsetzung der Zuchtordnung ist es, die Erhaltung der Rasse des Islandhundes zu fördern.

Dabei sind die Aspekte des Tierschutzes und der Tiergesundheit zu beachten.

1.

Der Verein erkennt einen Rassestandard an. Dieser richtet sich nach den isländischen Vorgaben von 2002.

2.

Hunde, die nicht dem Rassestandard entsprechen werden von der Zucht ausgeschlossen.

3.

Abstammungspapiere werden nur für Mitglieder ausgestellt.

4.

In Zweifelsfällen wird eine vorläufige Geburtsbescheinigung ausgestellt.

5.

Die Hündinnen sind erst nach Vollendung des 2. Lebensjahres zur Zucht zugelassen.

6.

Nach erfolgreicher Bedeckung der Hündin muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten bis zur nächsten Bedeckung eingehalten werden (von Decktag zu Decktag gerechnet). Die letztmalige Bedeckung muss vor dem vollendeten 9. Lebensjahr erfolgen.

7.

Vor erstmaliger Zuchtverwendung von Rüden und Hündinnen ist ein formloser Antrag auf Zuchtzulassung beim Zuchtwart zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Ergebnis einer Augenuntersuchung durch einen anerkannten Tierarzt.

  2. Tierärztliche Bescheinigung über das Vorliegen eines korrekten und vollständigen Scherengebisses mit Ausnahme von 2x P1 oder 1x P1 und 1 anderer Prämolar oder 1x P1 und 1 Incisivi.

  3. Bei Rüden zusätzlich eine Bescheinigung über das Vorhandensein beider Hoden.

  4. Fotos von der Seite und von vorn, die eine Beurteilung nach dem Rassestandard erlauben. Im Zweifel muss der Hund vorgestellt werden.

Für einen Zeitraum von 4 Jahren, beginnend mit dem 1.9.2006, gilt folgender Zusatz:

  1. Ergebnis einer Untersuchung auf HD (Hüftgelenksdysplasie) durch einen anerkannten Gutachter. Zur Zucht zugelassen sind Hunde mit den HD-Graden HD-A1 bis HD-C1. Hunde mit HD-C2 erhalten eine Zuchtzulassung für einen Wurf mit Nachzuchtkontrolle. Hunde die mit HD-D und HD-E ausgewertet wurden, sind von der Zucht ausgeschlossen.

8.

Zur Ausstellung der Papiere ist eine Deckbescheinigung des Rüdenbesitzers und eine Wurfmeldung erforderlich.

9.

Wurfmeldungen müssen innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt eingehen, sonst wird eine Gebühr von € 5,- pro Welpe fällig.

10.

Bei Wurfmeldungen, die später als 6 Wochen nach der Geburt eingehen, wird ein Bluttest gefordert, um Papiere ausstellen zu können.

11.

Die Welpen sind frühestens nach der vollendeten 8. Woche abzugeben. Bei der Abgabe müssen die Welpen mit Mikrochip gekennzeichnet und geimpft sein. Die Nummern sind zwecks Eintragung in die Papiere möglichst früh an den Zuchtwart zu melden.

12.

Die Tierschutzbestimmungen und das EU-Recht müssen eingehalten werden.

13.

Es sind maximal 8 Bedeckungen durch einen Rüden erlaubt.

14.

Inzestverpaarungen (Eltern mit Kindern, Geschwister untereinander) sind nicht erlaubt.

15.

Züchter, die gegen die Bestimmungen des Tierschutzes handeln, oder vorsätzlich mit erbkranken Tieren züchten oder gegen einzelne Bestimmungen der Zuchtordnung verstoßen, können mit einer Zuchtsperre, in schweren Fällen auch mit dem Ausschluss aus dem Verein bestraft werden. Darüber entscheidet der Vorstand.

Die Zuchtordnung wurde gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom August 2005 verabschiedet und tritt am 14.08.2005 in Kraft.

Der Zusatz zur Zuchtordnung wurde gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom Juli 2006 verabschiedet und tritt am 01.09.2006 in Kraft.

 

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